Ein Auslandssemester steht bei deutschen Studierenden hoch im Kurs, doch zwischen der Entscheidung und dem ersten Vorlesungstag im Ausland liegt oft ein zäher Papierkram. Neben dem Bewerbungsformular verlangt fast jede Gastuniversität eine Übersetzung des bisherigen Notenspiegels, und genau hier scheitern viele Bewerbungen an knappen Fristen.
Deutsche Notensysteme mit ihrer Skala von eins bis sechs lassen sich nicht eins zu eins in ausländische Bewertungssysteme übertragen. Eine Übersetzung Englisch Deutsch durch jemanden, der sich mit akademischen Dokumenten auskennt, erklärt diese Unterschiede oft direkt in einer Fußnote, damit die Zulassungsstelle keine Rückfragen stellen muss.
Für die endgültige Immatrikulation verlangen einige Universitäten eine amtlich beglaubigte Fassung des Abiturzeugnisses oder bisheriger Studienleistungen. Eine beglaubigte Übersetzung stellt sicher, dass diese Dokumente auch offiziell anerkannt werden und nicht wegen Formfehlern zurückgewiesen werden.
Viele Gastuniversitäten setzen feste Bewerbungsfristen, die deutlich vor Semesterbeginn liegen, manchmal ein halbes Jahr im Voraus. Wer die Übersetzung der Unterlagen erst kurz davor in Auftrag gibt, riskiert, den Platz an eine andere Bewerberin oder einen anderen Bewerber zu verlieren, obwohl fachlich alles gepasst hätte.
Die Auslandsämter deutscher Hochschulen beraten bei der Auswahl der Partneruniversität und beim Ausfüllen der Formulare, übernehmen aber selten selbst die Übersetzung von Zeugnissen. Studierende sollten diesen Schritt frühzeitig selbst einplanen, statt am Ende der Vorbereitung noch überrascht zu werden.
Am Ende des Auslandsaufenthalts muss oft auch der im Ausland erworbene Notenspiegel zurück ins Deutsche übersetzt werden, damit die Leistungen an der Heimatuniversität anerkannt werden. Wer diesen zweiten Schritt unterschätzt, verzögert unnötig die Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
Programme wie der DAAD unterstützen Auslandssemester finanziell, verlangen im Gegenzug aber vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen, einschließlich übersetzter Zeugnisse. Eine unvollständige Bewerbungsmappe kann selbst bei ansonsten starken Studienleistungen zur Ablehnung eines Stipendienantrags führen.
Neben dem Notenspiegel verlangen viele Gastuniversitäten einen anerkannten Sprachnachweis, dessen Zertifikat ebenfalls in der Bewerbungssprache vorgelegt werden muss. Wer Sprachzertifikat und Notenspiegel zusammen übersetzen lässt, spart Zeit und stellt sicher, dass beide Dokumente stilistisch zueinander passen.
Ob im Ausland erbrachte Leistungen tatsächlich angerechnet werden, entscheidet meist der Prüfungsausschuss der Heimatuniversität anhand der eingereichten Übersetzung und des Modulhandbuchs der Gastuniversität. Grundregeln zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen finden sich unter anderem bei der Hochschulrektorenkonferenz, die bundesweite Empfehlungen für Hochschulen veröffentlicht.
Trotz des bürokratischen Aufwands berichten die meisten Studierenden im Nachhinein, dass sich die Mühe gelohnt hat, fachlich wie persönlich. Wer die Übersetzung der nötigen Dokumente frühzeitig und sorgfältig angeht, kann sich während des Aufenthalts voll auf das Studium und das neue Umfeld konzentrieren, statt sich mit offenen Formularen herumzuschlagen.
Manche Gastuniversitäten verlangen zusätzlich ein Motivationsschreiben oder ein Empfehlungsschreiben eines Dozenten, die ebenfalls in die jeweilige Bewerbungssprache übertragen werden müssen. Diese Texte transportieren oft persönliche Nuancen, die eine erfahrene Übersetzung besser bewahrt als eine automatische Software, die akademische Höflichkeitsformen selten korrekt erfasst.